Der Lautersee, Besitz der Fam. Neuner, wird seit 02.05.1960 von uns bewirtschaftet. Seine Fläche beträgt 12 ha und er ist 19 m tief.
In ihm sind Karpfen, Schleien, Rotaugen, Rotfedern, Brachsen, Aale, Hechte, Zander, Barsche, Seeforellen, Bachforellen, Seesaiblinge, Renken, Lauben und Elritzen
heimisch.
Das Ufer ist mit Rohrkolben, Schilf, Binsen und Fieberklee bewachsen.
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Karpfen Hecht Zander Seeforelle Bachforelle Aal Renke Seesaibling Brasse Schleie |
40 cm ( keine Schonzeit ) 50 cm ( 15.02. - 30.04. ) 50 cm ( 15.02. - 15.06. ) 60 cm ( 01.10. - 15.03. ) 30 cm ( 01.10. - 15.03. ) 50 cm ( 01.10. - 31.12. ) 30 cm ( 15.10. - 31.12. ) 30 cm ( 01.10. - 31.12. ) kein Schonmaß / keine Fangbeschränkung 30 cm ( 01.05. - 30.06. ) |
Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine ab 15. Mai - 30. September
Wichtiger Hinweis:
Das Fischen mit Widerhaken ist nicht mehr erlaubt. Es darf nur noch mit Schonhaken bzw. mit zurück gedrückten Widerhaken gefischt werden.
Ausnahme: Die Hegene darf weiterhin mit Widerhaken gefischt werden.
Dem Wasser darf eine Seeforelle am Tag entnommen
werden.
1. Bei drei gefangenen Fischen, die einem Mindestmaß unterliegen, ist das Fischen sofort einzustellen.
2. Das Hältern gefangener Fische ist verboten.
3. Jeder maßig gefangene Fisch ist dem Wasser zu entnehmen, sein Fang muss sofort mit Kugelschreiber in den Erlaubnisschein eingetragen werden.
4. Untermaßige Fische sind sofort und schonendst zurückzusetzen.
5. Tote Fische und Teile von Fischen dürfen nicht in die Gewässer eingebracht werden.
6. Jede erlaubte Handangel darf nur eine Anbissstelle haben, beim Fischen mit der Hegene sind pro Angel nur drei Nymphen erlaubt.
7. Verboten ist der Fischfang zur Nachtzeit (1½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang).
8. Fischereischein und Erlaubnisschein sind der Polizei, den Fischereiaufsehern und den Fischereiberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
9. Die Kontrollen erstrecken sich auch auf Fangergebnisse und Angelgerät.
11. Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar und wird bei Verstößen gegen das Fischereigesetz
in Bayern und diese Fischereiordnung ersatzlos eingezogen.
12. Lebender und nicht diesem Gewässer entnommener Köderfisch ist verboten.
13. Anfüttern verboten.
14. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden.
15. Der Erlaubnisschein und die Fahrerlaubnis zum Lautersee sind nach Beendigung des Fischens in den
Briefkasten an der Abzweigung von der Leutascher Straße einzuwerfen. Nichtbefolgen schließt ein erneutes Ausstellen eines Erlaubnisscheines aus.
16. Der Fischereiverein Mittenwald Oberes Isartal e.V. haftet gegenüber einer dritten Person für keinerlei Unfälle und Schäden.
17. Parken vor dem Hotel, an der Bushaltestelle und an der Wasserwachtstation ist nicht gestattet.
18. Das Fischen vom Boot aus ist nur mit Booten des Bootsverleihs gestattet!
19. Das Nächtigen in Wohnmobilen und Zelten am See ist verboten.
20. Das Fischen vom hoteleigenen Steg und das Betreten der Badeanstalt sind verboten.
21. Untermaßige und nicht mehr lebensfähige Fische sind unverzüglich in die Fangliste einzutragen und später einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Die Fische werden dem täglichen Fanglimit angerechnet.
Das "Schnupperfischen" ist von 10 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit Tages-/Wochenerlaubnisschein gestattet. Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keine Fischereiabgabe entrichten. Es darf die maximale Rutenanzahl von zwei nicht überschritten werden. ( z.B. Kind/Jugendlicher 1 Handhangel, Begleitperson 1 Handangel )
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Besitz eines Fischereischeins zwingend erforderlich, es ist dann keine erwachsene Begleitperson mehr erforderlich. Der/die Jugendliche müssen in diesem Fall einen eigenen Erlaubnisschein erwerben.
Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz und muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzen!
Lageplan
Fischereiverein Mittenwald oberes Isartal e.V.
1. Vorstand Christian Wocher
Arnspitzstr. 3
82481 Mittenwald